Wie es dort ist
Derselbe Ort taucht in zwei Rollen auf: einmal als Hundebadeplatz mit Anleinpflicht, einmal als Strandbad, in dem Hunde nicht erlaubt sind. Beide Angaben stammen aus dem Umfeld des Tourismusverbands.
Wo die eine Fläche aufhört und die andere anfängt, sagt keine der beiden Quellen. Solange die räumliche Abgrenzung nicht belegt ist, stehen hier beide Fassungen nebeneinander. Die Gemeinde Bernau selbst erwähnt den Hundebadeplatz nicht.