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Hundestrand Grüner Brink, Fehmarn

Am Hundestrand Grüner Brink auf Fehmarn dürfen Hunde das ganze Jahr an den Strand; am übrigen Strand sind sie vom 1. April bis 31. Oktober verboten.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
ausgewiesener Hundebereich
Verbindlichkeit
Gemeindesatzung (Recht)
Land und Wasser
Land erlaubt · Wasser erlaubt
Leine
unklar
Übriger Strand
Hundeverbot 01.04.–31.10.
Gilt
ganzjährig
Hundegebühr
keine Hundeabgabe in der Kurabgabesatzung 2025

Was genau gilt

Hunde an Land
erlaubt
Hunde im Wasser
erlaubt laut Tourismus-Service Fehmarn (Eigenbetrieb der Stadt Fehmarn): Urlaub mit Hund
Leine
unklar
Grundlage
Gemeindesatzung (Recht)
Zeitraum
ganzjährig
Lage im Gelände
Östlich der Strandkorbvermietung laut Tourismus-Service Fehmarn (Eigenbetrieb der Stadt Fehmarn): Urlaub mit Hund
„Der Aufenthalt von Hunden ist der Zeit vom 01.04. - 31.10. nur in den dafür besonders gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet.“ Stadt Fehmarn: Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an den Meeresstränden und über die Ordnung am Strand in Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf, Lesefassung ab 01.01.2026 mit 1. Änderung vom 19.03.2026

Am übrigen Strand

Am übrigen Strand im Satzungsgebiet sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober nicht erlaubt. Vom 1. November bis 31. März dürfen sie an alle Strandabschnitte.

„Das Mitführen von Hunden ist in der Zeit von 1.11. bis zum 31.03. eines Jahres an allen Strandabschnitten erlaubt.“ Stadt Fehmarn: Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an den Meeresstränden und über die Ordnung am Strand in Burgtiefe (Südstrand), Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf, Lesefassung ab 01.01.2026 mit 1. Änderung vom 19.03.2026

Was uns beim Prüfen der Quellen aufgefallen ist

  • Widerspruch in der Quelle festgestellt am 21.09.2026

    Dieselbe Strandsatzung trägt drei Daten: Die Lesefassung nennt den Beschluss vom 28.09.2023, die 1. Änderung ändert „§ 5 der Satzung vom 30.09.2023“ und nennt sich zugleich „Änderung der Satzung vom 01.01.2024“.

    § 5 der Satzung vom 30.09.2023 wird wie folgt geändert

    Quelle: Stadt Fehmarn: 1. Änderung der Strandsatzung, beschlossen am 19.03.2026

  • Grundlage nicht auffindbar festgestellt am 21.09.2026

    Der Tourismus-Service schreibt von einer „generellen Leinenpflicht“ vom 1. April bis 31. Oktober während der Brut- und Setzzeit, nennt dafür aber keine Grundlage und sagt nicht, ob sie am Hundestrand gilt. Die Strandsatzung verlangt die Leine nur auf der Promenade.

    Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Jahres gilt ebenfalls eine generelle Leinenpflicht.

    Quelle: Tourismus-Service Fehmarn (Eigenbetrieb der Stadt Fehmarn): Urlaub mit Hund

Wie es dort ist

Laut Tourismus-Service liegt der Hundestrand östlich der Strandkorbvermietung und ist feinsandig. Zum Parkplatz „Grüner Brink/Gammendorfer Strand“ sind es etwa 400 Meter, zu Kiosk und WC etwa 300 Meter.

Die Strandsatzung gilt für Burgtiefe, Meeschendorf, Grüner Brink und Bojendorf. Die Hundestrände nennt sie nicht einzeln; ihre Lage beschreibt der Tourismus-Service der Stadt. Laut seiner Seite sind die Hundestrände zum Spielen im und am Wasser da.

Eine Leinenpflicht am Hundestrand steht nicht in der Satzung; sie verbietet nur freilaufende Hunde auf der Promenade. Die Naturschutzgebiete der Insel dürfen laut Tourismus-Service auch mit Hund nicht betreten werden.

Stimmt etwas nicht mehr?

Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit einem Link, der deine Angabe belegt.

Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand Grüner Brink, Fehmarn"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

Du kennst noch tolle Plätze?

Schick sie uns — wir prüfen sie selbst, suchen die Regel und die Quelle dazu und veröffentlichen sie danach.

Vorschlag per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Vorschlag: neue Badestelle"