Was genau gilt
- Hunde an Land
- erlaubt
- Hunde im Wasser
- erlaubt laut Tourismus-Agentur Lübecker Bucht: Urlaub mit Hund
- Leine
- ohne Leine erlaubt laut Tourismus-Agentur Lübecker Bucht: Urlaub mit Hund
- Grundlage
- Gemeindesatzung (Recht)
- Zeitraum
- ganzjährig
- Lage im Gelände
- wenige Meter nördlich der Jugendherberge, Strandzugang 31 laut Tourismus-Agentur Lübecker Bucht: Urlaub mit Hund
- Vorbehalt
- Ohne Leine nur Hunde, die verlässlich zurückkommen — eine Bitte der Tourismus-Agentur, keine Vorschrift.
„Der Aufenthalt von Hunden ist der Zeit vom 01.04. - 30.09. in den dafür besonders gekennzeichneten Strandabschnitten gestattet.“
Gemeinde Scharbeutz: Satzung über die Ordnung im Strandgebiet der Ostseebäder Haffkrug und Scharbeutz vom 28.09.2020
Am übrigen Strand
Am übrigen Badestrand sind Hunde vom 1. April bis 30. September nicht erlaubt. Vom 1. Oktober bis 31. März dürfen sie an alle Strandabschnitte.
„Das Mitführen von Hunden ist in der Zeit von 1.10. bis zum 31.3. eines Jahres an allen Strandabschnitten erlaubt.“
Gemeinde Scharbeutz: Satzung über die Ordnung im Strandgebiet der Ostseebäder Haffkrug und Scharbeutz vom 28.09.2020
Wie es dort ist
Haffkrug gehört zur Gemeinde Scharbeutz; es gilt dieselbe Strandsatzung. Der zweite Hundestrand der Gemeinde liegt in Scharbeutz am Strandzugang 4.
Ob der Hund dort ohne Leine laufen darf, regelt die Satzung nicht. Die Tourismus-Agentur bittet, nur Hunde abzuleinen, die verlässlich zurückkommen. Im Haffwiesenpark und auf Promenade und Seebrücke gilt Anleinzwang.
Dass Hunde ins Meer dürfen, schreibt die Tourismus-Agentur; eine amtliche Regel zum Wasser gibt es nicht.
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Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand Haffkrug, Strandzugang 31"