Wie es dort ist
Laut Anlage 1 der Strandsatzung reicht der Hundestrand vom Strandaufgang 28 bis zum Mühlenbach und ist zugleich FKK-Strand. Am Aufgang 28 liegt außerdem eine der Veranstaltungsflächen der Stadt (§ 3 Abs. 1).
Eine Leinenpflicht am Hundestrand ordnet die Strandsatzung nicht an. Die Hundeverordnung der Stadt endet mit ihrem Leinenzwang am landseitigen Beginn der Dünen und lässt die Strandregeln ausdrücklich unberührt. Die Tourismusseite schreibt, Hunde dürften hier frei laufen und ins Wasser.
Die Satzung gilt seeseitig nur bis zur Grenze zwischen trockenem und nassem Sand. Das Wasser regelt sie nicht. Hundekot darf im ganzen Strandgebiet nicht liegen bleiben (§ 10 Abs. 8).