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Hundestrand am Lister FKK-Strand, List auf Sylt

Am Hundestrand südlich des Strandübergangs 19 in List dürfen Hunde das ganze Jahr an den Strand; am übrigen Strand sind sie vom 15. März bis 31. Oktober verboten.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
ausgewiesener Hundebereich
Verbindlichkeit
Gemeindesatzung (Recht)
Land und Wasser
Land erlaubt · Wasser unklar
Leine
Anleinpflicht
Übriger Strand
Hundeverbot 15.03.–31.10.
Gilt
ganzjährig

Was genau gilt

Hunde an Land
erlaubt
Hunde im Wasser
unklar
Leine
Anleinpflicht laut Kurverwaltung List auf Sylt (sylt.de): Hundestrand am Lister FKK-Strand
Grundlage
Gemeindesatzung (Recht)
Zeitraum
ganzjährig
Lage im Gelände
Weststrand, wenige hundert Meter südlich des Strandübergangs 19 (FKK-Bereich) laut Kurverwaltung List auf Sylt (sylt.de): Hundestrand am Lister FKK-Strand
„In der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober ist das Mitführen von Hunden ausschließlich an den besonders gekennzeichneten Strandabschnitten (Hundestrand) zulässig.“ Gemeinde List auf Sylt: Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand, beschlossen 25.10.2011, ausgefertigt 07.11.2011 (Scan)

Am übrigen Strand

Am übrigen Strand sind Hunde vom 15. März bis 31. Oktober nicht erlaubt; andere Abschnitte dürfen sie weder durchqueren noch sich dort niederlassen. Am Flutsaum gilt in dieser Zeit Leinenpflicht. Vom 1. November bis 14. März dürfen Hunde an alle Abschnitte.

„Das Mitführen von Hunden ist in der Zeit vom 1. November bis zum 14. März an allen Strandabschnitten erlaubt.“ Gemeinde List auf Sylt: Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand, beschlossen 25.10.2011, ausgefertigt 07.11.2011 (Scan)

Was uns beim Prüfen der Quellen aufgefallen ist

Wie es dort ist

Laut Kurverwaltung liegt der Hundestrand im FKK-Bereich am Weststrand, wenige hundert Meter südlich des Strandübergangs 19. Zum Hundeabschnitt soll man am Flutsaum entlanggehen.

Die Satzung verlangt die Leine nur bei erhöhtem Publikumsverkehr und am Flutsaum. Die Kurverwaltung schreibt für ganz List Leinenpflicht vor; eine Grundlage dafür nennt sie nicht.

Stimmt etwas nicht mehr?

Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit einem Link, der deine Angabe belegt.

Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand am Lister FKK-Strand, List auf Sylt"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

Du kennst noch tolle Plätze?

Schick sie uns — wir prüfen sie selbst, suchen die Regel und die Quelle dazu und veröffentlichen sie danach.

Vorschlag per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Vorschlag: neue Badestelle"