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Hundestrand Prora, Strandabgang 59

Am Strandabgang 59 in Prora liegt ein Hundestrand, an dem Hunde das ganze Jahr ohne Leine laufen dürfen; am übrigen Strand sind sie vom 1. Mai bis 30. September verboten.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
ausgewiesener Hundebereich
Verbindlichkeit
Gemeindesatzung (Recht)
Land und Wasser
Land erlaubt · Wasser unklar
Leine
ohne Leine erlaubt
Übriger Strand
Hundeverbot 01.05.–30.09.
Gilt
ganzjährig
Hundegebühr
keine Hundeabgabe in der Kurabgabesatzung

Was genau gilt

Hunde an Land
erlaubt
Hunde im Wasser
unklar
Leine
ohne Leine erlaubt
Grundlage
Gemeindesatzung (Recht)
Zeitraum
ganzjährig
Lage im Gelände
Strandabgang 59, Zugang über eine Treppe laut Binzer Bucht Tourismus (Eigenbetrieb der Gemeinde): Strandabgang 59
„Ausgenommen von der Anleinpflicht sind ganzjährig die ausgewiesenen Hundestrände“ Gemeinde Ostseebad Binz: Satzung über Ordnung und Verhalten im Strandgebiet (Strandsatzung), beschlossen am 25.03.2021, ausgefertigt am 15.06.2021

Am übrigen Strand

Am übrigen Strand sind Hunde vom 1. Mai bis 30. September nicht erlaubt. Vom 1. Oktober bis 30. April dürfen sie an den ganzen Strand, dann aber an der Leine.

„In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April kann der gesamte Strand zum Aufenthalt mit angeleinten Hunden (Anleinpflicht) genutzt werden.“ Gemeinde Ostseebad Binz: Satzung über Ordnung und Verhalten im Strandgebiet (Strandsatzung), beschlossen am 25.03.2021, ausgefertigt am 15.06.2021

Was uns beim Prüfen der Quellen aufgefallen ist

Wie es dort ist

Prora gehört zur Gemeinde Ostseebad Binz; es gilt dieselbe Strandsatzung. Laut Binzer Bucht Tourismus führt eine Treppe zum Hundestrand am Abgang 59.

Leinenfrei ist der Hundestrand nach der Satzung das ganze Jahr. Am übrigen Strand gilt im Sommer Hundeverbot, im Winterhalbjahr Leinenpflicht. Zugang nur über die Strandabgänge am Hundestrand selbst.

Stimmt etwas nicht mehr?

Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit einem Link, der deine Angabe belegt.

Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand Prora, Strandabgang 59"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

Du kennst noch tolle Plätze?

Schick sie uns — wir prüfen sie selbst, suchen die Regel und die Quelle dazu und veröffentlichen sie danach.

Vorschlag per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Vorschlag: neue Badestelle"