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Hundestrand Rottach-Egern, Popperwiese in Schorn

An der Popperwiese im Ortsteil Schorn dürfen Hunde baden; auf den Bade- und Liegewiesen des Freibads Schorn sind sie vom 1. Mai bis 30. September verboten, große Hunde müssen an die Leine.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
ausgewiesener Hundebereich
Verbindlichkeit
Hinweis der Gemeinde oder des Tourismusverbands
Land und Wasser
Land erlaubt · Wasser erlaubt
Leine
unklar
Übriger Strand
Hundeverbot 01.05.–30.09. auf den Bade- und Liegewiesen am Freibad Schorn; See- und Warmbad ganzjährig
Gilt
ganzjährig

Was genau gilt

Hunde an Land
erlaubt
Hunde im Wasser
erlaubt
Leine
unklar
Grundlage
Hinweis der Gemeinde oder des Tourismusverbands
Zeitraum
ganzjährig
Lage im Gelände
Popperwiese im Ortsteil Schorn, Weißachdamm
„Badespaß mit Hund ist an der Popperwiese im Ortsteil Schorn ohne weiteres erlaubt.“ Tegernseer Tal Tourismus: Hundestrand Rottach-Egern

Am übrigen Strand

Auf den Bade- und Liegewiesen am Freibadgelände Schorn, einschließlich des Wegs durch die Freibadflächen, sind Hunde vom 1. Mai bis 30. September verboten. Im See- und Warmbad und auf allen Kinderspielplätzen gilt das Verbot das ganze Jahr.

„Bade- und Liegewiesen am Freibadegelände Schorn in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres, einschließlich des Weges durch die Freibadeflächen“ Gemeinde Rottach-Egern: Satzung über das Hundeverbot für bestimmte Bereiche vom 03.03.2005

Was uns beim Prüfen der Quellen aufgefallen ist

  • Grundlage nicht auffindbar festgestellt am 21.09.2026

    Die Hundeverbotssatzung nennt die Popperwiese nicht; ausgewiesen ist der Hundestrand laut Tegernseer Tal Tourismus. Die Hundehaltungsverordnung verlangt für große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen die Leine, eine Ausnahme für den Hundestrand enthält sie nicht.

    sind Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) und große Hunde (§ 2 Abs. 2) in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet mittels einer reißfesten Leine mit einer Höchstlänge von 1,20 m zu führen

    Quelle: Gemeinde Rottach-Egern: Hundehaltungsverordnung vom 28.02.2025 (Scan)

  • Widerspruch in der Quelle festgestellt am 21.09.2026

    Laut Tegernseer Tal Tourismus liegt an der Popperwiese ein Kinderspielplatz. Von Spielplätzen und ihrem näheren Umgriff sind große Hunde nach der Hundehaltungsverordnung fernzuhalten, und die Hundeverbotssatzung verbietet Hunde auf allen Kinderspielplätzen.

    Von Kinderspielplätzen (§ 2 Abs. 3) und deren näherem Umgriff sind Kampfhunde und große Hunde i.S. von § 2 der Verordnung fernzuhalten.

    Quelle: Gemeinde Rottach-Egern: Hundehaltungsverordnung vom 28.02.2025 (Scan)

  • Befristete Regel festgestellt am 21.09.2026

    Die Hundehaltungsverordnung vom 28.02.2025 gilt 20 Jahre.

    Die Verordnung gilt 20 Jahre.

    Quelle: Gemeinde Rottach-Egern: Hundehaltungsverordnung vom 28.02.2025 (Scan)

Wie es dort ist

Laut Tegernseer Tal Tourismus dürfen Hunde an der Popperwiese im Ortsteil Schorn baden; dort gibt es einen Kinderspielplatz, einen Kiosk und Toiletten. Nebenan, an der Badewiese von Schorn, liegt der Freibadbereich, auf dem Hunde im Sommer verboten sind.

Für große Hunde ab 50 cm Schulterhöhe und für Kampfhunde gilt nach der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde in öffentlichen Anlagen Leinenpflicht mit höchstens 1,20 m Leine; vom Spielplatz und seinem Umfeld sind sie fernzuhalten. Kleine Hunde betrifft das nicht.

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Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Hundestrand Rottach-Egern, Popperwiese in Schorn"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

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