Wie es dort ist
St. Peter-Ording hat keine Strandsatzung mit Hunderegeln. Was am Strand gilt, schreibt die Tourismus-Zentrale, ein Eigenbetrieb der Gemeinde: zwei gekennzeichnete Auslaufgebiete an den Abschnitten Bad und Ording Nord, dort ohne Leine, sonst am ganzen Strand Leinenpflicht.
Die Gebiete sind durch Tafeln an Pfählen markiert; eine genauere Lage nennt die Seite nicht. Einen dritten, eingezäunten Auslauf von rund 3.000 Quadratmetern gibt es im Ort, in Westmarken zwischen Ording und Bad beim alten Schützenhaus.
Der Strand liegt laut Tourismus-Zentrale mitten im Nationalpark Wattenmeer. Dort gilt nach dem Faltblatt der Nationalparkverwaltung immer Leinenpflicht — auf welcher Grundlage die Auslaufgebiete davon abweichen, sagt keine Quelle.