Wie es dort ist
Der Insel Sylt Tourismus-Service, der nach der Satzung das Hausrecht am Strand ausübt, zeigt hier einen Hundestrand: südlich des Übergangs Syltstadion und nördlich des Übergangs Südwäldchen, beide Seiten nennen Abschnitt 4.61. In der Satzung der Gemeinde von 2017 steht er nicht. Wer sichergehen will, fragt vor Ort nach oder hält sich an die Beschilderung.
Die Satzung verlangt die Leine „in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr“; der Insel Sylt Tourismus-Service schreibt, bei hohem Besucheraufkommen gelte auch am Hundestrand Leinenpflicht. Ob die Leine nötig ist, hängt also davon ab, wie voll es ist.