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Einreisebestimmungen für Hunde in der EU: Ausweis, Chip und Tollwut

Drei Dinge braucht dein Hund für jede private Reise innerhalb der EU: einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Die Reihenfolge entscheidet mit — der Chip muss vor der Impfung sitzen.

Geprüft am 20.09.2026 · nächste Prüfung 15.12.2026

Hund mit Reiseunterlagen an einem europäischen Grenzübergang KI-Bild

Drei Dinge müssen zusammenkommen, und zwar in dieser Reihenfolge: Mikrochip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis. Fehlt eines davon oder stimmt die Reihenfolge nicht, ist die Reise rechtlich nicht gedeckt — unabhängig davon, ob jemand kontrolliert.

Das klingt nach wenig. In der Praxis scheitern Reisen trotzdem regelmäßig an genau diesen drei Punkten, meist an einem Detail, das niemand auf dem Schirm hatte.

Seit April 2026 gilt neues Recht

Wer im Netz nach Einreisebestimmungen sucht, landet fast überall bei den Verordnungen 576/2013 und 577/2013. Die waren fünfzehn Jahre lang die Grundlage. Seit dem 22. April 2026 sind sie es nicht mehr: Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 hat die alte Durchführungsverordnung ausdrücklich aufgehoben, daneben gelten die Delegierte Verordnung 2026/131 und die neue Länderliste in der Verordnung 2026/636.

Für dich ändert sich im Alltag zunächst wenig — die drei Grundvoraussetzungen sind dieselben geblieben. Aber: Ein Ratgeber, der heute noch 576/2013 als geltendes Recht zitiert, hat seit einem halben Jahr nicht nachgesehen. Das ist ein brauchbarer Maßstab, um einzuschätzen, wie aktuell eine Quelle ist.

Ausweise, die vor dem 22. April 2026 ausgestellt wurden, bleiben gültig. Du musst also nichts neu beantragen.

Der Chip muss zuerst da sein

Die Kennzeichnung mit einem Mikrochip ist Pflicht, und sie muss vor der Tollwutimpfung erfolgen. Die EU-Kommission schreibt es in einem einzigen Satz: „The date of administration of the vaccine does not precede the date of identification or reading of the microchip.”

Warum das so streng gehandhabt wird, ergibt Sinn, wenn man es einmal von hinten denkt. Ein Impfeintrag ohne vorher vergebene Chipnummer lässt sich keinem bestimmten Tier zuordnen. Er könnte zu jedem Hund gehören. Genau deshalb zählt er nicht.

Die unangenehme Folge trifft vor allem Hunde aus dem Tierschutz, die im Ausland geimpft und erst in Deutschland gechipt wurden. Was dann gilt, sagt die Kommissionsseite nicht ausdrücklich — in der Praxis läuft es darauf hinaus, dass neu geimpft und die 21-Tage-Frist erneut abgewartet werden muss. Klär das mit deinem Tierarzt, bevor du buchst, nicht danach.

Die 21 Tage sind kein Richtwert

Nach der Grundimmunisierung gegen Tollwut gilt der Schutz erst nach 21 Tagen als reisetauglich. Volle 21 Tage, keine Kulanz.

Der Punkt, den viele übersehen: Bei einer rechtzeitigen Auffrischung entfällt diese Wartezeit vollständig. Solange die Folgeimpfung noch innerhalb der Gültigkeit der vorherigen liegt, reißt der Schutz nie ab, und du kannst am selben Tag losfahren. Verstreicht die Gültigkeit auch nur um einen Tag, zählt die nächste Impfung als Erstimpfung. Your Europe formuliert es unmissverständlich: „Ist dies nicht der Fall, gilt die nächste Impfung als Erstimpfung.”

Drei Wochen Unterschied, wegen eines Termins. Trag das Ablaufdatum in den Kalender ein, sobald du aus der Praxis kommst.

Welpen: zwölf Wochen, plus drei

Geimpft werden darf ein Hund frühestens mit zwölf Wochen. Rechnet man die 21 Tage dazu, ist er mit gut fünfzehn Wochen reisefertig. Diese Zahl steht so auf keiner Behördenseite — sie ergibt sich aus den beiden Fristen und ist deshalb hier als Rechnung gekennzeichnet, nicht als Zitat.

Einige Mitgliedstaaten lassen jüngere, noch ungeimpfte Welpen einreisen. Die EU-Kommission nennt: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, die Slowakei, Slowenien und die Schweiz. Das Zielland muss diese Möglichkeit ausdrücklich eröffnet und öffentlich bekannt gemacht haben.

Aus Nicht-EU-Staaten gilt die Ausnahme nicht, in keinem Fall. Die Formulierung der Kommission dazu lässt keinen Spielraum: „Young dogs, cats and ferrets cannot be moved into the EU from a non-EU country or territory for whatever purposes.”

Fünf Tiere, und was darüber hinaus passiert

Privat darfst du höchstens fünf Hunde, Katzen oder Frettchen in einem Fahrzeug mitführen. Wer mehr mitnimmt, bewegt die Tiere rechtlich gewerblich — mit Gesundheitszeugnis, Amtstierarzt und allem, was dazugehört.

Es gibt eine Ausnahme, und sie ist eng gefasst: Bei Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen dürfen es mehr sein, wenn alle Tiere älter als sechs Monate sind und die Teilnahme nachgewiesen wird, etwa durch die Anmeldebestätigung.

Wenn jemand anderes fährt

Dein Hund darf auch mit einer anderen Person reisen. Zwei Bedingungen: eine schriftliche Ermächtigung, die dem Heimtierausweis beiliegt, und dein eigenes Reisedatum innerhalb von fünf Tagen vor oder nach der Fahrt des Hundes.

Die Fünf-Tage-Regel ist keine Formalie. Sie ist genau der Punkt, an dem die EU zwischen „Urlaub mit Hund” und „Tiertransport” trennt. Wer den Hund ein paar Wochen früher zu Verwandten ans Meer schickt, fällt aus der privaten Verbringung heraus.

Bandwurm: fünf Länder, ein enges Zeitfenster

Für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland kommt eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm hinzu. Sie muss ein Tierarzt durchführen, und zwar frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der geplanten Einreise. Der Eintrag gehört in den Heimtierausweis, mit Datum und Uhrzeit.

Das Zeitfenster ist der Grund, warum diese Reisen anders geplant werden müssen als alle anderen: Du brauchst einen Tierarzttermin, der auf die Fährzeit abgestimmt ist. Verschiebt sich die Abfahrt um zwei Tage, kippt die Behandlung aus dem Fenster. Mehr dazu auf der Seite Nordeuropa und Großbritannien.

Was vor der Abfahrt auf den Tisch gehört

Ausweis aufschlagen und drei Dinge abgleichen: Steht die Chipnummer drin und stimmt sie mit dem Chip überein, den der Tierarzt ausgelesen hat? Liegt das Impfdatum nach dem Chipdatum? Ist die Impfung am Rückreisetag noch gültig — nicht nur am Hinreisetag?

Der dritte Punkt fällt im Urlaub gern hinten runter. Eine Impfung, die Mitte August abläuft, trägt dich in den Urlaub, aber nicht zurück.

Für Ziele außerhalb der EU und für die Rückkehr von dort gelten eigene Regeln. Die stehen in Nicht-EU-Länder und Rückreise nach Deutschland. Den zeitlichen Ablauf der gesamten Vorbereitung findest du in der Checkliste für den Urlaub mit Hund.

Hund wird in einer Tierarztpraxis mit dem Chiplesegerät kontrolliert, daneben liegt der Heimtierausweis KI-Bild

Häufige Fragen

Reicht der normale Impfpass?

Nein. Für Reisen innerhalb der EU brauchst du den EU-Heimtierausweis. Er ist ein blaues Heft, das ein ermächtigter Tierarzt ausstellt, und er verbindet die Chipnummer fest mit den Impfeinträgen. Der gewöhnliche Impfpass leistet das nicht.

Muss der Chip vor der Tollwutimpfung gesetzt sein?

Ja, und das ist der Fehler, der am häufigsten passiert. Die EU-Kommission formuliert es so: Das Datum der Impfung darf nicht vor dem Datum der Kennzeichnung liegen. Wurde zuerst geimpft und danach gechipt, zählt die Impfung für die Reise nicht.

Wann beginnt die 21-Tage-Frist?

Sie beginnt mit dem Abschluss der Grundimmunisierung und läuft 21 volle Tage. Erst danach gilt der Impfschutz als reisetauglich. Wer am 1. Juli impfen lässt, kann frühestens am 22. Juli losfahren.

Gilt die Frist auch nach einer rechtzeitigen Auffrischung?

Nein. Wird die Auffrischung innerhalb der Gültigkeit der vorherigen Impfung vorgenommen, bleibt der Schutz ohne Unterbrechung bestehen und du kannst sofort reisen. Reißt der Schutz auch nur einen Tag ab, gilt die nächste Impfung als Erstimpfung — samt 21 Tagen Wartezeit.

Darf eine andere Person mit meinem Hund reisen?

Ja, mit einer schriftlichen Ermächtigung. Die Bedingung: Du selbst reist innerhalb von fünf Tagen vor oder nach deinem Hund. Wer seinen Hund im Juni vorausschickt und im August nachkommt, bewegt ihn rechtlich nicht mehr privat, sondern gewerblich — mit ganz anderen Anforderungen.

Ab welchem Alter darf ein Welpe reisen?

Geimpft werden darf frühestens mit zwölf Wochen, danach kommen 21 Tage Wartezeit dazu. Damit ist ein Welpe rechnerisch frühestens mit gut fünfzehn Wochen reisefertig. Einige Mitgliedstaaten lassen jüngere, ungeimpfte Welpen zu — das ist die Ausnahme, nicht die Regel, und sie gilt nie bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten.

Quellen

Einreise- und Gesundheitsregeln ändern sich kurzfristig. Maßgeblich ist immer die zum Reisezeitpunkt geltende Fassung der genannten Primärquelle.

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