Wie es dort ist
Wer mit Hund an den Naturbadestrand am Hörnle in Fußach will: Vom 1. April bis Ende September sind Hunde im ganzen Bad ab dem Eingang verboten, eine Tafel zeigt das an. Ausgenommen sind Dienst-, Rettungs- und Wachhunde im Einsatz.
Die Verordnung nennt als Ende den „31. September“, den es nicht gibt. Außerhalb der Saison gilt das Verbot nicht.