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Höchst, Liegewiese „Am See“: Hundeverbot im Sommer

Auf der Liegewiese im Erholungsgebiet „Am See“ in Höchst, am Rohrspitz beim Glashaus, dürfen Hunde vom 1. Mai bis 30. September von 8 bis 20 Uhr nicht hin.

Die Fakten auf einen Blick

Hunde
nicht erlaubt
Verbindlichkeit
Verordnung (Recht)
Land und Wasser
Land verboten · Wasser unklar
Leine
Anleinpflicht
Übriger Strand
Leinenpflicht im Naturschutzgebiet Rheindelta
Gilt
01.05.–30.09., 8–20 Uhr

Was genau gilt

Hunde an Land
verboten
Hunde im Wasser
unklar
Leine
Anleinpflicht laut Land Vorarlberg: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rheindelta“, LGBl. Nr. 57/1992 idF 64/2002, § 12
Grundlage
Verordnung (Recht)
Zeitraum
01.05.–30.09., 8–20 Uhr
Lage im Gelände
Grünflächen zwischen Bodenseeufer und Terrasse „Glashaus“, von der Gemeindegrenze zu Fußach bis zu den westlichen Gebäuden
„Die in § 1 bezeichneten Flächen dürfen zwischen dem 01.05. bis 30.09. jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr von Hunden nicht betreten werden bzw. sind diese davon fernzuhalten.“ Gemeinde Höchst: Verordnung der Gemeindevertretung vom 10.12.2019 zum Schutz des Uferbereiches im Erholungsgebiet „Am See“ (Scan)

Am übrigen Strand

Außerhalb dieser Zeiten und am übrigen Ufer dürfen Hunde mit, im Naturschutzgebiet Rheindelta aber nicht frei laufen.

Wie es dort ist

Am Rohrspitz in Höchst liegt zwischen Ufer und der Terrasse des Glashauses eine große Liegewiese. Laut Verordnung der Gemeinde dürfen Hunde sie im Sommer tagsüber nicht betreten; das Schild vor Ort sagt „Hundeverbot auf der Liegewiese, 1.5. bis 30.9., 8 bis 20 Uhr“.

Morgens, abends und außerhalb der Saison dürfen Hunde auf die Wiese, im Naturschutzgebiet Rheindelta aber nur an der Leine.

Stimmt etwas nicht mehr?

Schilder geändert, Abschnitt gesperrt, Gebühr angepasst? Sag Bescheid – wir prüfen nach und setzen ein neues Prüfdatum. Am schnellsten geht es mit einem Link, der deine Angabe belegt.

Hinweis per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Korrektur: Höchst, Liegewiese „Am See“: Hundeverbot im Sommer"

Quellen

Angaben ohne Gewähr für kurzfristige Änderungen vor Ort; maßgeblich ist die Beschilderung am Ort.

Du kennst noch tolle Plätze?

Schick sie uns — wir prüfen sie selbst, suchen die Regel und die Quelle dazu und veröffentlichen sie danach.

Vorschlag per E-Mail senden an korrektur@pfotenfernweh.de, Betreff „Vorschlag: neue Badestelle"